Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt.
Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.
Ihre Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bis zur Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
- Führung des Inventarverzeichnisses
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirche und aller Gebäude und Räume, die der Pfarrei gehören
- Anerkennung der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen
- Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
- Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen.
Der ständige Sanierungsbedarf unseres über 750 Jahre alten Gotteshauses des Pfarrhofes und des Pfarrheims stellen, angesichts der angespannten Finanzsituation von Diözese und Pfarrei, eine besondere Herausforderung dar.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich.
Die kirchlichen Stiftungen stehen unter der besonderen Obhut der Bischöflichen Finanzkammer.