Datenschutzverordnung für Geburtstagsveröffentlichung

Datenschutzverordnung für Geburtstagsveröffentlichung

Die neue Datenschutzgrundverordnung veranlasst die Pfarrei Seligenporten für die Geburtstagsveröffentlichung im Mitteilungsblatt und in der Kirchenzeitung eine Einwilligung einzuholen. Die Pfarreiangehörigen ab dem 70. Lebensjahr  erhalten in den nächsten Wochen einen Brief und eine Einwilligungserklärung, in der sie der  Veröffentlichung zustimmen können. Bitte senden Sie uns diese unterschrieben zeitnah zurück. (Pfarrbüro, Klosterhof 11, Seligenporten)

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