Geburtstags – Veröffentlichung

Geburtstags – Veröffentlichung

Die neue Datenschutzgrundverordnung veranlasst die Pfarrei Seligenporten für die Geburtstagsveröffentlichung im Mitteilungsblatt und in der Kirchenzeitung eine Einwilligung einzuholen. Die Pfarreiangehörigen, die 2021 das  70. Lebensjahr  erreichen, erhalten einen Brief und eine Einwilligungserklärung, in der sie der  Veröffentlichung zustimmen können. Bitte senden Sie uns diese unterschrieben zeitnah zurück. (Pfarrbüro, Klosterhof 11, Seligenporten)

 

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