Neue Lockerungen während der Gottesdienste – Stand : 22. Juni
Ab dem 22. Juni können die Mitfeiernden während des Gottesdienstes fortan ihre Mund-Nase-Bedeckung abnehmen.
Für die Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.
Außerdem wurde der gebotene Mindestabstand von 2,00 auf 1,50 Meter verringert.
Die übrigen, von der Diözese Eichstätt weiterhin vorgegebenen Schutzmaßnahmen bezüglich Desinfektion, Beschränkung des Teilnehmerkreises sind bisher noch nicht aufgehoben.